Ratgeber
Noch Fragen? Wir haben die Antworten!
Über uns
Am Einfachsten nutzt Du unser Kontaktformular für Anfragen. Du gibst einfach Deine Kontaktdaten und Dein Anliegen ein und wir melden uns schnellstmöglich bei Dir über den Kontaktkanal, den Du gewählt hast (Telefon oder E-Mail). Ansonsten melde Dich gerne über unsere Kontaktdaten direkt bei uns telefonisch oder auch per Fax.
Wir leben den Grundsatz, dass wir mit unserem Wissen und unserer Erfahrung, mit unserem Engagement und unserer Vernetzung, mit unserer Infrastruktur und unseren verfügbaren Mitteln unseren Kunden im deutschen Energiemarkt helfen möchten, Chancen zu sichern und Risiken zu meiden oder zu puffern. Wir möchten Lösungen bieten für jede Lieferstelle Strom und Gas und sei sie noch so klein oder noch so groß. In der Gemeinschaft unserer Kunden, mit der Unterstützung unserer Partner und mit den richtigen Strategien lassen sich Berge versetzen. Unsere Onlineplattform soll Euch in die Lage versetzen, diese Potenziale mit unserer Hilfe zu heben. Dazu werden wir die Plattform Schritt für Schritt weiterentwickeln.
Unsere Philosophie steht für sich und verortet unsere Interessen klar auf Seiten unserer Kunden. Wir lassen uns nicht von Lieferanten vergüten, sondern ausschließlich von unseren Kunden – und das transparent, preiswert und fair. Wir sind die Energie-Fachleute an der Seite unserer Kunden und bieten keine Vergleichsplattform an, um Interessenten die Wahl von Angeboten zu überlassen, von denen wir nicht überzeugt sind. Als Energie-Fachleute handeln wir zur rechten Zeit im Auftrag und in Vollmacht für unsere Kunden, schreiben große Energiemengen bei qualitätsgeprüften Energielieferanten aus und kaufen professionell Energie zu Bedingungen ein, die unsere Kunden nicht benachteiligen und uns gemeinsam Chancen eröffnen. Wir handeln für jede Abnahmestelle so, als wäre es unsere eigene, wir übernehmen also Verantwortung und delegieren diese nicht zurück an unsere Kunden. Mit uns an der Seite, kann jeder Kunde ruhiger schlafen und sich darauf verlassen, dass wir uns um seine Anliegen kümmern.
Das Wichtigste: Du meldest Dich rechtzeitig vor einem möglichen Lieferantenwechsel bei uns (wenn machbar, mindestens zwanzig bis dreißig Werktage) und übermittelst uns z.B. mit unserem Formular „Strom- bzw. Gasbeschaffung“ die erforderlichen Daten (also im Regelfall die letzte Jahresrechnung), damit wir Dir unser Angebot mit Vergleichsrechnung so frühzeitig vorlegen können, dass Du Dir alle Details anschauen und ggf. noch Rückfragen stellen kannst UND wir dann auch noch rechtzeitig die jeweils vorgegebene Kündigungsfrist bei Deinen aktuellen Lieferanten einhalten können. Diese Kündigungen übernehmen wir selbstverständlich (nach Abschluss unserer vertraglichen Vereinbarungen) für Dich, genauso wie das Wechselmanagement und alles Weitere.
Wir bieten Dir den Full-Service für die Energiebeschaffung, d.h. wir übernehmen für Dich – sobald wir von Dir über unsere Kundenvereinbarung bevollmächtigt wurden – die Datenqualifizierung (Deine Daten werden gesichtet, ergänzt, ggf. korrigiert und in unseren Systemen erfasst), die Kündigung Deiner bestehenden Lieferverträge Strom bzw. Gas (analog der entsprechenden Kündigungsfristen und inklusive Klärfallmanagement), die Feststellung der Beschaffungskorridore (also der Zeiträume, die bis zu einer Beschaffungsentscheidung ab Auftragsvergabe noch verfügbar sind), die Marktbeobachtung der betroffenen Energiemärkte inkl. Prüfung der geeigneten und der besten Energielieferanten in Deutschland für Deine Anwendungsfälle, die Ausschreibung Deiner Energiemengen (i.d.R. gemeinsam mit vielen weiteren Neu- oder Bestandskunden), die Auswertung der Lieferantenangebote und die Nachverhandlung sowie Vergabe der Belieferung für definierte Lieferzeiträume (i.d.R. ein Kalenderjahr). Im Anschluss an die Vergabe der Energiebelieferung werden unsere Datenbanken entsprechend aktualisiert und Du wirst von uns rechtzeitig vor Lieferbeginn über die neuen Lieferanten informiert, die im Anschluss Dir entsprechende Vertragsbestätigungen mit Lieferbeginn und Teilbetragsanforderungen direkt übermitteln. Je nach Lieferverhältnis werden von uns für Deine Lieferstellen die entsprechenden Energielieferverträge geschlossen und in unseren Systemen hinterlegt (da es sich i.d.R. um große Rahmenverträge mit den Lieferanten handelt, werden einzelne Lieferverträge nur auf direkten Kundenwunsch erstellt und übermittelt). Sämtliche Fragen von Dir oder von Lieferanten oder Netzbetreiber werden während und nach der Belieferung durch uns für Dich geklärt.
Du musst lediglich Deine monatlichen Teilbeträge direkt an den Lieferanten zahlen (d.h. i.d.R. von diesem monatlich einziehen lassen) und ein- oder zweimal im Jahr Deine Zählerstände an den Lieferanten und ggf. auch an Deinen Netzbetreiber (als Eigentümer Deiner Strom- und Gaszähler für die interne Abrechnung der Netzentgelte zwischen Lieferant und Netzbetreiber) übermitteln.
Deine Daten bei den Energielieferanten und bei uns unterliegen selbstverständlich der DSGVO und sind damit grundsätzlich umfassend vor Missbrauch geschützt.
Unsere Datenschutzhinweise kannst Du Dir hier herunterladen.
Wir freuen uns immer über Weiterempfehlungen. Wenn Du uns weiterempfehlen möchtest, gib am besten unsere Kontaktdaten Deiner Zielperson und bitte sie mit uns Kontakt aufzunehmen (und gerne auf Deine Weiterempfehlung zu verweisen). Alles Weitere erledigen wir.
Du kannst Dich gerne um eine Partnerschaft mit uns bewerben, wenn Du uns regelmäßig nicht nur an Familienangehörige oder Freunde weiterempfehlen willst, sondern z.B. Deine eigenen Kunden systematisch an uns verweisen möchtest oder sogar Deine Produkte oder Dienstleistungen auf unseren Energieeinkauf stützen möchtest. Dazu nutzt Du am besten unser allgemeines Kontaktformular und verweist auf Deinen Kooperationswunsch. Wir melden uns dann sehr schnell bei Dir zurück.
Energiebeschaffung & Lieferanten
Grundsätzlich schreiben wir für unsere Kunden mehrfach im Jahr große Verbrauchsmengen aus (nachdem wir aufgrund unserer Marktbeobachtung einen oder mehrere möglichst günstige Einkaufszeitpunkte identifiziert haben), die sich im Regelfall ausschließlich auf den „reinen Energie-Arbeitspreis“ beziehen, also auf den einzigen Preisbestandteil des Energiepreises, der wettbewerblich und marktbezogen definiert wird. Auf den von uns durch Ausschreibung, Nachverhandlung und Vergabe für einen bestimmten Lieferzeitraum fest eingekauften reinen Energie-Arbeitspreis (dann schon inklusive Risiko- und Strukturzuschlägen sowie Kosten und Margen der jeweiligen Energievertriebe) werden dann noch die Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Steuern, Abgaben und Umlagen durch den Lieferanten in dessen Jahresrechnungen aufgeschlagen und diese abgerechnet (unsere Lieferanten rechnen i.d.R. am Anfang eines Kalenderjahres das Vorjahr ab).
Auf die Grundpreise, die bei uns i.d.R. aus drei Preisbestandteilen bestehen, nämlich dem Netzentgelt-Grundpreis, dem Netzentgelt-Messstellenbetriebspreis und dem Netzentgelt-Messdienstleistungspreis des jeweiligen Netzbetreibers, in dessen Netzgebiet sich Eure Verbrauchsstelle befindet, werden durch unsere Lieferanten im Regelfall keine weiteren Aufschläge berechnet, so dass unsere Grundpreise normalerweise die günstigsten am Markt sind (es sei denn, Lieferanten subventionieren Grundpreise z.B. durch Boni-Zahlungen, was bei unseren Lieferanten i.d.R. nicht der Fall ist, weil wir unsere Lieferanten auffordern möglichst Bestpreise und ausschließlich kaufmännisch sauber kalkulierte Preise anzubieten, in denen alle Deckungsbeiträge und Kosten vollumfänglich enthalten sind, so dass bei uns weder Kunde noch Lieferant um seinen Erfolg fürchten muss und das Geschäft fair zwischen allen dreien Parteien (inklusive uns) transparent und verlässlich stattfindet.
Im Regelfall gibt es bei den von uns ermittelten Lieferanten keine Wechselboni für unsere Kunden. Ausnahmen kann es zu Lieferbeginn – insbesondere bei unterjährigem Lieferbeginn – geben. Wir selbst erhalten selbstverständlich von den Lieferanten, die wir für Euch ermittelt haben keine Wechselprämien oder dergleichen.
Die von uns beteiligten und für Dich ausgewählten Lieferanten sind qualitätsgeprüft, d.h. sie haben jeweils unsere internen Lieferantenprüfungen durchlaufen. Wir prüfen die von uns ermittelten, geeigneten und leistungsstarken Lieferanten anhand eines klar definierten Qualitätskataloges (z.B. Erfahrung im jeweiligen Leistungsbereich, Kundenfreundlichkeit, Kapitalausstattung, ggf. Gesellschafterzusammensetzung, Personalausstattung, Kommunikationsvermögen, Zuverlässigkeit etc.). Sofern ein Lieferant die Qualitätsprüfung nicht besteht, wird der Lieferant nicht als Anbieter in Betracht gezogen. Bislang konnten wir z.B. dadurch verhindern, dass die von uns ermittelten Lieferanten in wirtschaftlich sehr unsicheren Zeiten von uns zu Festpreisen vereinbarte Lieferverträge innerhalb der Laufzeit gekündigt haben. Dadurch konnten wir gerade auch in den letzten Jahren für unsere Kunden für extrem wichtige (Preis-) Sicherheit und Kundenorientierung sorgen. Zu unserer Marktbeobachtung gehört zudem, dass wir auch das Verhalten unserer Lieferanten nicht nur in Bezug auf unsere Kunden beobachten und bewerten und in die Qualtitätsbewertung einbeziehen.
Ja. Wir können bundesweit Strom bzw. Gas liefern lassen, wobei eine Belieferung in Sondergebiete wie z.B. Helgoland (mit einer Mehrwertsteuerbefreiung) mit einem eingeschränkten Angebot verbunden sein kann (aufgrund der IT-technischen Probleme derartiger Verbrauchsabrechnungen, die nicht dem bundesweiten Standard unterliegen). Generell ist eine bundesweite Belieferung aber möglich.
Die am Energiemarkt anbietenden Akteure (Strom- und Gaslieferanten) sind leider nicht durchgängig gleichwertig gut, d.h. sie unterscheiden sich u.a. hinsichtlich Gesellschaftsstruktur (und damit ggf. verbundenen Abhängigkeiten oder Rahmensetzungen), Kapitalausstattung, Erfahrung, Leistungsbereich, Servicequalität, Personalausstattung, Vertragsgestaltung, Preissensibilität und Kundenorientierung. Die von uns beteiligten und für Dich ausgewählten Lieferanten sind durch uns qualitätsgeprüft, d.h. sie haben jeweils unsere internen Lieferantenprüfungen durchlaufen. Sofern ein Lieferant die Qualitätsprüfung nicht besteht, wird der Lieferant nicht als Anbieter für eine Energiebelieferung in Betracht gezogen.
Bislang konnten wir z.B. dadurch verhindern, dass die von uns ermittelten Lieferanten in wirtschaftlich sehr unsicheren Zeiten von uns zu Festpreisen vereinbarte Lieferverträge innerhalb der Laufzeit gekündigt haben. Dadurch konnten wir gerade auch in den letzten Jahren für unsere Kunden für extrem wichtige (Preis-) Sicherheit und Kundenorientierung sorgen. Zu unserer Marktbeobachtung gehört zudem, dass wir auch das Verhalten unserer Lieferanten nicht nur in Bezug auf unsere Kunden beobachten und bewerten und in die Qualitätsbewertung einbeziehen.
Je nach Marktlage und Dauer unserer Kundenvereinbarung (für den Privatbereich max. zwei Jahre plus zwei weitere Jahre sofortige Verlängerung möglich, für Nicht-Haushalts- bzw. Geschäftskunden max. drei Jahre plus zwei weitere Jahre sofortige Verlängerung) decken wir maximal für bis zu drei Jahre (Nicht-Haushalts- bzw. Geschäftskunden) bzw. zwei Jahre (Haushaltskunden) ein. Die Regeleindeckung beträgt zwölf Monate. Bei unterjährigem Lieferbeginn wird meist bis zum Ende des Folgejahres erstmals eingedeckt. Grundsätzlich hängt die Laufzeit der Lieferverträge aber natürlich von der Markteinschätzung und der erwarteten Preisentwicklung ab.
Ja, selbstverständlich können wir für Dich Ökotarife Strom oder Gas einkaufen, allerdings müssen wir das i.d.R. vor der Vergabe von Dir erfahren. In Ausnahmefällen ist dies auch rückwirkend möglich. Wenn Du Ökoprodukte wünscht, teile uns das bitte entweder bei Auftragsvergabe an uns mit ODER sobald Du die Ökoprodukte benötigst – gerne mit der ungefähren oder genauen Angabe der Qualität des Ökostroms oder Ökogases.
Vertrag & Lieferantenwechsel
Vertragspartner der Energielieferanten wird immer der Kunde, also Du, denn wir handeln über die uns erteilte Vollmacht (die in unserer Kundenvereinbarung enthalten und Grundlage unserer Geschäftsbeziehung ist) gegenüber Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Wir kündigen mit der Vollmacht für Dich bestehende Energielieferverträge und schließen in Deinem Namen und Auftrag neue Energielieferverträge ab. Du wirst also Vertragspartner. Auch die monatlichen Zahlungen an den Energielieferanten finden direkt zwischen Euch statt. Guthaben und Nachzahlungen aus Jahresrechnungen werden – wie gewohnt – direkt zwischen Euch ausgetauscht.
Da wir von Dir mit Vertragsabschluss bei uns (also gegenseitiger Unterzeichnung unserer Kundenvereinbarung) eine Vollmacht erhalten, um in Deinem Namen und Auftrag Energielieferverträge Strom und Gas kündigen und neu abschließen zu können und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen dazu einholen zu können, solltest Du unbedingt vermeiden, nach Vertragsabschluss mit uns noch Energielieferverträge Strom und Gas abzuschließen, um Doppelverträge und daraus ggf. mögliche (aber seltene) Schadenersatzforderungen eines der beiden Lieferanten zu vermeiden. Also: Bitte selbst KEINE Energielieferverträge mehr abschließen!
So häufig wie nötig. Wir schreiben im Regelfall mehrfach jährlich für unterschiedliche Portfolios aus. Lieferanten, mit denen wir bezüglich Preissetzung, Kundenorientierung und Kommunikationszuverlässigkeit gute Erfahrung gemacht haben, erhalten bei Ausschreibungen durchaus die Möglichkeit, den niedrigsten Preis der Ausschreibung zu unterbieten (last call). Ist dies der Fall, verlängert sich der ursprüngliche Liefervertrag mit neuen Konditionen und neuen Laufzeiten. Ist dies nicht der Fall, wechselt der Lieferant.
Nein, das erledigen wir – bis auf sehr spezielle Sonderfälle (z.B. aufgrund sehr, sehr enger Fristen zum Laufzeitende) – mit der uns erteilten Vollmacht für Dich. Im Regelfall kündigen wir Deine aktuellen Energielieferverträge für Dich.
Grundsätzlich NEIN. Der Wechsel eines Energielieferanten ist gesetzlich geschützt und darf nicht diskriminiert werden. Zuwiderhandlungen wären für den jeweiligen Netzbetreiber oder Lieferanten ggf. sehr teuer.
Kosten & Abrechnung
Nein. Natürlich nein. Wir sind ein Wirtschaftsbetrieb. WICHTIG: Wir werden ausschließlich von unseren Kunden bezahlt! Im Normalfall ziehen wir einmal im Jahr (für Bestandskunden im Januar und für Neukunden im Monat des ersten Lieferantenwechsels, der durch uns ausgelöst wurde, und danach ebenfalls im Januar des Folgejahres) per Lastschrift die vereinbarten Fixprovisionen ein. Je nach Kundenwunsch sind neben der Fixprovision p.a. auch Aufschlag-Abrechnungsmodelle möglich (wird zum Teil bei größeren Unternehmen oder Industriebetrieben gewünscht), bei denen wir einen vereinbarten Aufschlag pro Kilowattstunde abrechnen. Die allermeisten Kunden entscheiden sich allerdings für das einfache Fixprovisionsmodell. Einfach, schnell, unkompliziert und günstig.
Die monatlichen Teilbeträge kannst Du ganz einfach selbst berechnen. Dazu musst Du wissen, welchen letzten Jahresverbrauch in kWh Du hattest (Verbrauch aus dem Vorjahr) für Strom bzw. Gas. Danach musst Du wissen, welchen Arbeitspreis in Ct/kWh brutto (also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) Du für das Lieferjahr, für das Du den Teilbetrag berechnest, hast und welchen wie hoch der Grundpreis brutto für dieses Lieferjahr ist.
Wenn Du diese Angaben hast, multiplizierst Du den Jahresverbrauch mit dem Brutto-Arbeitspreis in Euro (also z.B. beim Strom: 26,20 Cent/kWh Brutto-Arbeitspreis = 0,2620 €/kWh x z.B. 3.500 kWh Jahresverbrauch = 917,- € brutto) und summierst den Brutto-Jahresgrundpreis (also z.B. 75,- €) dazu (also: 917,- € + 75,- € = 992,- € brutto Jahreskosten). Wenn Du die Brutto-Jahreskosten ermittelt hast, teilst Du diesen Betrag durch die Anzahl der Teilbeträge Deines Lieferanten (die aber durchaus unterschiedlich sein können: Einige Lieferanten nehmen zehn, andere elf und die meisten zwölf Teilbeträge p.a.). Im Beispielfall teilst Du also die errechneten 992,- € Brutto-Jahreskosten durch z.B. 12 Teilbeträge, was einen monatlichen Teilbetrag von 82,67 € ergibt.
Dieser Teilbetrag wird durch die Lieferanten meist auf volle Euro aufgerundet, also hier z.B. 83,- €. Dies ist dann Dein monatlicher Teilbetrag, den der Lieferant jeden Monat von Deinem Konto per Bankeinzug abruft oder den Du als Überweiser monatlich an den Lieferanten zum Fälligkeitsdatum überweisen musst.
Aufgrund gesetzlicher Anpassungen sind die Lieferanten gezwungen, die vom jeweiligen Netzbetreiber für Deine Verbrauchsstelle ermittelten bzw. prognostizierten Jahresverbräuche zu übernehmen. Diese können durchaus von den Verbräuchen abweichen, die zuletzt durch einen Lieferanten abgerechnet worden sind. Die vom Netzbetreiber ermittelten und dem jeweiligen Lieferanten elektronisch automatisch übermittelten prognostizierten Jahresverbräuche kannst Du selbst nicht anpassen lassen bei Deinem Lieferanten, ABER Du kannst jederzeit die Höhe der Teilbeträge (Abschläge) dort anpassen lassen. Entweder rufst Du dazu den jeweiligen Kundenservice des Lieferanten an oder übermittelst uns Deinen Anpassungswunsch und wir prüfen die gewünschte Teilbetragshöhe und leiten diesen an Deinen Lieferanten weiter.
Zähler, Ablesung & Änderungen
Bei einem Namenswechsel z.B. durch Heirat solltest Du uns schriftlich möglichst kurzfristig nach amtlicher Feststellung informieren, damit wir Deine Lieferanten entsprechend informieren können und ggf. unsere vertraglichen Grundlagen analog anpassen können. Wir können Umschreibungen bei Lieferanten generell nur in die Zukunft vornehmen. Nur in Ausnahmefällen kann es ggf. gelingen, auch rückwirkend Änderungen herbeizuführen.
Wenn der Messstellenbetreiber (meist auch Dein örtlicher Netzbetreiber) Deinen Zähler austauschen möchte, darf er als Eigentümer Deiner Strom- bzw. Gaszähler das selbstverständlich nach Voranmeldung tun. Du solltest allerdings am Tage des Zählerwechsels (gerne unmittelbar vor Zählerwechsel) den bisherigen Zähler fotografieren und – nach Einbau des neuen Zählers – auch diesen abfotografieren. Bitte achte darauf, dass jeweils der gesamte Zähler INKLUSIVE eines lesbaren Zählerstandes auf dem Foto gut sichtbar ist. Bei Einbau eines elektronischen Stromzählers solltest Du auf dem Display auf die alle paar Sekunden wechselnden Ziffern 1.8.0 Stromverbrauch gesamt bzw. bei Doppeltarifzählern (die erkennst Du daran, dass die beiden folgenden Ziffern überhaupt angezeigt werden. Werden sie nicht angezeigt, hast Du einen Eintarifzähler verbaut bekommen): 1.8.1 NT-Stromverbrauch (Nachtstromverbrauch) bzw. 1.8.2 HT-Stromverbrauch (Tagstromverbrauch) JEWEILS abfotografieren.
Im Anschluss mailst Du uns diese Zählerfotos mit den Angaben, an welchem Tag GENAU der Zählerwechsel bei Dir erfolgt ist. Wir hinterlegen diese Daten in Deinen Kundendaten. Die vorgenannten Infos sind nur dann für Dich relevant, wenn Du vor Ort bist. Ist dies nicht der Fall, erhält Dein Lieferant automatisch vom örtlichen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber die Information über den Zählerwechsel und die jeweiligen Zählerstände. Wir empfehlen die Dokumentation nur aus Beweissicherungsgründen, falls es zum Streitfall kommt.
Grundsätzlich: Ja. Auch nachdem wir für Dich die Energiebeschaffung Strom bzw. Gas übernommen haben, wirst Du i.d.R. weiter Ablesekarten Strom bzw. Gas erhalten, ES SEI DENN, Dein örtlicher Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber (also der Eigentümer der Zähler) hat bei Dir einen intelligenten Stromzähler verbaut, der in der Lage ist, die Ablesedaten elektronisch an den jeweiligen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber zu übermitteln. In diesem Fall würdest Du keine Ablesekarte Strom erhalten. Außerdem kann es vorkommen, dass Du ZWEI Ablesekarten erhältst: Einmal – wie bisher – von Deinem örtlichen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber und einmal von dem neuen Lieferanten. Dies kann dann der Fall sein, wenn Dein örtlicher Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber seine Netzentgelte für die Nutzung des örtlichen Netzes dem jeweiligen Lieferanten nicht zum Jahresende, sondern unterjährig berechnet. Da unsere Lieferanten i.d.R. zum Jahresende abrechnen, benötigen diese dann nochmals Zählerstände von Dir, die Du diesen Lieferanten dann auch in jedem Fall im gewünschten Zeitfenster übermitteln solltest.
Grundsätzlich: Ja. Auch nachdem wir für Dich die Energiebeschaffung Strom bzw. Gas übernommen haben, wirst Du i.d.R. weiter Ablesekarten Strom bzw. Gas erhalten, ES SEI DENN, Dein örtlicher Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber (also der Eigentümer der Zähler) hat bei Dir einen intelligenten Stromzähler verbaut, der in der Lage ist, die Ablesedaten elektronisch an den jeweiligen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber zu übermitteln. In diesem Fall würdest Du keine Ablesekarte Strom erhalten. Außerdem kann es vorkommen, dass Du ZWEI Ablesekarten erhältst: Einmal – wie bisher – von Deinem örtlichen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber und einmal von dem neuen Lieferanten. Dies kann dann der Fall sein, wenn Dein örtlicher Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber seine Netzentgelte für die Nutzung des örtlichen Netzes dem jeweiligen Lieferanten nicht zum Jahresende, sondern unterjährig berechnet. Da unsere Lieferanten i.d.R. zum Jahresende abrechnen, benötigen diese dann nochmals Zählerstände von Dir, die Du diesen Lieferanten dann auch in jedem Fall im gewünschten Zeitfenster übermitteln solltest.
Seit Juni 2025 hat der Gesetzgeber die Regeln für An- und Abmeldungen zwischen Lieferanten und Netzbetreibern mit weitreichenden Auswirkungen neu aufgesetzt. An- und Abmeldungen in die Vergangenheit (früher bis zu sechs Wochen) sind seitdem nicht mehr möglich, sondern nur noch in die Zukunft gerichtet umsetzbar. Das bedeutet im Detail, dass Ein- und Auszüge (also An- und Abmeldungen) kundenseitig mindestens zehn Arbeitstage VOR ÜBERGABEDATUM der Wohnung bzw. des Hauses durch uns beim jeweiligen Energielieferanten an- bzw. abgemeldet werden müssen (unter Angabe der Zählernummer und der Marktlokationsnummer) mit dem Zieldatum des Übergabetages. Die Zählerstände dürfen dann – nach erfolgter Übergabe – an den jeweiligen Lieferanten nachgemeldet werden. WICHTIG: Sofern das tatsächliche Übergabedatum des Objektes NACH bereits erfolgter An- bzw. Abmeldung beim jeweiligen Lieferanten dann vom bereits gemeldeten Datum abweicht, wird ggf. ein Lieferverhältnis in der Grundversorgung begründet – und zwar i.d.R. mit dem zuletzt bekannten Vertragspartner. Das bedeutet, dass Du als Mieter oder Eigentümer den Übergabetag sorgfältig planen und zuverlässig umsetzen solltest, um im Nachgang das Problem der teuren Grundversorgung zu vermeiden (aus der wir Dich dann natürlich schnellstmöglich wieder herauslösen, die aber trotzdem unbedingt vermieden werden sollte).
Denn dabei sein ist alles: